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HAUSBOOT-REGELN

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Spezialangebot

Hausboot-Bestimmungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Bestimmungen regeln die Bedingungen für die kurzfristige Vermietung eines Hausboots (im Folgenden als mobiles Wasserhaus bezeichnet) durch den Vermieter entsprechend dem aktuellen Angebot, das Gegenstand des Vertrages ist, sowie die Rechte und Pflichten des Vermieters und Mieters, sowie der Gäste und anderer Personen, die sich auf dem Gelände des mobilen Wasserhauses befinden und sich aus dem abgeschlossenen Vertrag ergeben.

2. Diese Bestimmungen sind für interessierte Personen auf der Webseite www.hotelpirat.com.pl so verfügbar, dass sie vor der vorläufigen Buchung und Vertragsabschluss der kurzfristigen Vermietung eines mobilen Wasserhauses nach deren Wunsch abgerufen, wiedergegeben, gespeichert und aufbewahrt werden können.

3. In den Bestimmungen bedeuten die verwendeten Begriffe:

1) Vermieter – Handels- und Dienstleistungsunternehmen Andrzej Antoniuk mit Sitz in der Bałtycka-Straße 95, 10-180 Olsztyn, Woiwodschaft Ermland-Masuren, Steuernummer (NIP) 7391511109 – handelnd persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person,

2) Buchender – natürliche oder juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die eine vorläufige Buchung des mobilen Wasserhauses vornimmt.

3) Mieter – natürliche oder juristische Person oder Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die mit dem Vermieter einen Vertrag über die kurzfristige Vermietung des mobilen Wasserhauses abschließt.

4) Gast – natürliche Person, für die die Buchung vorgenommen wurde und die während der Vertragslaufzeit das gemietete mobile Wasserhaus nutzt,

5) Vertrag – bezeichnet den kurzfristigen Unterkunftsvertrag zwischen Vermieter und Mieter, einschließlich der Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, der wirksam wird mit der Zahlung einer von den Parteien vereinbarten nicht erstattungsfähigen Anzahlung (Vorauszahlung) durch den Mieter an den Vermieter;

6) Pirat – bezeichnet die Anlage mit verfügbarer Infrastruktur in Olsztyn, Bałtycka-Straße 95

7) Kaution – im Reglement festgelegter Geldbetrag zur Sicherung von Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter und dessen Gästen bei Schäden am gemieteten Wasserhaus und dem Gelände des Piraten, für die der Gast oder Mieter verantwortlich ist,

8) Aufenthaltsgebühr – die Summe aller Gebühren für den Aufenthalt im mobilen Wasserhaus während der Vertragsdauer gemäß den Bestimmungen dieses Reglements und der Preisliste,

9) Bankkonto des Vermieters – Bankkonto Nr. 49 1020 3541 0000 5402 02810745

4. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor der Buchung und dem Abschluss der kurzfristigen Mietvereinbarung des mobilen Wasserhauses mit diesem Reglement und der Preisliste vertraut zu machen und deren Inhalt sowie Bedingungen zu akzeptieren.

5. Der Preis für die vom Vermieter erbrachten Leistungen beinhaltet keine Versicherung.

§ 2 Buchungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten

1. Die vorläufige Buchung erfolgt durch eine Anfrage an den Vermieter über Online-Portale: www.booking.com, auf der Webseite www.hotelpirat.com.pl (gemäß deren Bestimmungen), telefonisch unter: 500 411 443, per E-Mail: rezerwacja@pirat.com.pl oder persönlich im Pirat.

2. Die in § 2 Abs. 1 genannte Anfrage sollte folgende Angaben enthalten:

(a) Vor- und Nachname oder Firmenname des Mieters sowie seine Adresse, einschließlich E-Mail-Adresse für die Korrespondenz und Telefonnummer; falls der Mieter eine Mehrwertsteuerrechnung wünscht – die entsprechenden Daten des Mieters inklusive seiner Steuernummer (NIP) und die Erklärung des Mieters über die Zustimmung zur elektronischen Zustellung der Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse;

(b) Anzahl sowie Vor- und Nachnamen der Gäste, einschließlich der Anzahl minderjähriger Gäste;

(c) genaues Aufenthaltsdatum;

(d) Erklärung, dass mindestens ein volljähriger Gast anwesend sein wird;

(e) Zustimmung zur Verarbeitung der bei der Buchung übermittelten personenbezogenen Daten durch den Vermieter;

(f) Kenntnisnahme und Akzeptanz der Inhalte des Reglements und der Preisliste durch Mieter und Gäste.

3. Eine Buchung eines mobilen Wasserhauses ausschließlich für minderjährige Gäste ist unzulässig. 4. Direkte Buchungen im Pirat sind an allen verfügbaren Tagen und unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Vorbereitung des Aufenthalts zulässig.

5. Voraussetzung für die endgültige Buchung ist der Eingang des vollen Mietpreises für den reservierten Zeitraum auf dem Bankkonto des Vermieters innerhalb von 7 Tagen nach Buchung.

6. Die Zahlung führt zum Abschluss des kurzfristigen Mietvertrags zwischen Mieter und Vermieter zu den in diesen Bestimmungen und der Preisliste genannten Bedingungen und gilt als Annahme des Reglements und der Preisliste durch Mieter und Gäste.

7. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, gilt die endgültige Buchung als storniert. Der Vermieter tritt vom Vertrag zurück und behält die geleistete Anzahlung ein.

8. Im Überweisungsvermerk sind anzugeben: Vermietung des mobilen Wasserhauses (Anzahlung), Aufenthaltszeitraum, Name oder Firmenname des Mieters.

9. Nach Vertragsabschluss verlangt der Vermieter vom Kunden eine Kaution oder eine Kreditkartengarantie oder eine ähnliche Sicherungsform. Erfolgt die Zahlung nicht im vereinbarten Termin, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz neben dem Einbehalt der Anzahlung fordern. Der Mieter ermächtigt den Vermieter zur Abbuchung der Forderungsbeträge von den Kartenkonten bis 14 Tage nach Rückgabe des Wasserhauses, jedoch höchstens 1.500,00 PLN als Kaution. Die Kaution wird nach vertragsgemäßer Rückgabe umgehend erstattet.

10. In begründeten Fällen (z.B. Zahlungsausstände oder Erweiterung des Vertragsumfangs) kann der Vermieter eine Erhöhung der Anzahlung, Kaution oder Sicherstellung bis zur Höhe der erwarteten Mietkosten verlangen.

§ 3 Vertragsrücktritt und Stornierung

1. Sowohl Mieter als auch Vermieter können bis 7 Tage vor Fälligkeit der Zahlung des mobilen Wasserhauses vom Vertrag zurücktreten, ohne zusätzliche Kosten zu tragen.

2. Bei Stornierung oder Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.

3. Erklärungen über Rücktritt oder Stornierung müssen schriftlich oder per E-Mail an die andere Vertragspartei erfolgen. Als Absendetag gilt das Datum der elektronischen Übermittlung.

4. Der Vermieter erlaubt eine Terminänderung des Mietzeitraums nach vorheriger Absprache zwischen den Parteien, wobei kein Rücktrittsrecht gemäß § 3 Abs. 1 besteht.

§ 4 Kaution und zusätzliche Gebühren

1. Bei der Meldung sind Mieter und Gäste verpflichtet, eine Kaution in Höhe von 1.500,00 PLN gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 7 und § 2 Abs. 10 zu hinterlegen.

2. Die Kaution wird vollständig zurückerstattet, sofern bei der Rückgabe des mobilen Wasserhauses und auf dem Gelände des Piraten keine Schäden oder Ausstattungsmängel festgestellt werden, für die der Gast oder Mieter verantwortlich ist.

3. Bei erforderlichen Reparaturen aufgrund von Verschulden des Mieters hat der Vermieter das Recht, eine Pauschale von 500 PLN abzuziehen (die Reparaturkosten trägt der Mieter).

4. Bei Nichtrückgabe des Wasserhauses nach Mietzeitende wird automatisch der Preis für eine weitere Mietnacht berechnet.

5. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot kann eine Geldstrafe von 1.000 PLN von der Kaution einbehalten werden.

6. Bei Verstopfung der Abwasserleitungen durch den Mieter kann ein Betrag von 500 PLN von der Kaution einbehalten werden.

7. Im Fall einer Versicherungsablehnung aufgrund von Verhalten oder Unterlassen des Mieters haftet dieser für den vollen Schadenbetrag.

8. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des mobilen Wasserhauses, inklusive Lackschäden, haftet der Mieter anteilig.

9. Bei Beschädigung oder Verlust von Ausstattung wird die Kaution bis zur Abrechnung oder Ersatzbeschaffung einbehalten.

10. Zusatzkosten für Schäden:

a) Schlüsselverlust – 50,00 PLN/Stück

b) Fernbedienungsverlust – 100,00 PLN/Stück

c) Schwimmweste verloren – 200,00 PLN/Stück

d) Rettungsring verloren – 200,00 PLN/Stück

e) verlegte Leine – 300,00 PLN/Stück

§ 5 An- und Abreise

1. Check-in und Check-out der Gäste erfolgen in Anwesenheit des Vermieters oder einer von ihm bevollmächtigten Person. Der Miettag beginnt um 15:00 Uhr und endet um 11:00 Uhr.

2. Der Check-in erfolgt am ersten Tag der Miete des mobilen Wasserhauses.

3. Voraussetzung für die Anreise:

1) vollständige Zahlung der Miete auf dem Konto des Vermieters,

2) Vorlage eines Ausweisdokuments durch die Gäste,

3) Unterzeichnung der Abnahmebescheinigung des mobilen Wasserhauses durch die Gäste, welche Zustand und Ausstattung mit Art, Anzahl, Wert und Zustand beschreibt,

4) jeder Gast gibt eine Erklärung zur Kenntnisnahme der DSGVO-Information ab;

5) Unterzeichnung des Boots-Mietvertrags;

4. Festgestellte Mängel oder Schäden müssen beim Check-in in der Abnahmebescheinigung oder spätestens innerhalb der ersten Aufenthaltsstunde dem Vermieter gemeldet werden.

5. Mit Schlüsselübernahme werden die Gäste, die die Abnahmebescheinigung unterschrieben haben, gegenüber dem Vermieter für übergebene Objekte haftbar.

6. Der Vermieter darf Gästen den Zutritt verweigern:

1) die unter erkennbaren Einfluss von Alkohol oder betäubenden Mitteln stehen,

2) sich aggressiv oder unanständig verhalten.

7. Der Check-out erfolgt am letzten Miettag. Alle Gäste müssen bis zur im Mietvertrag genannten Uhrzeit das Wasserhaus verlassen.

8. Werden bei Check-out Schäden festgestellt, wird ein Protokoll mit Art und Wert der Schäden erstellt. Verweigert der Gast die Unterzeichnung, gilt das von Vermieter unterschriebene Protokoll als von beiden Parteien anerkannt.

§ 6 Aufenthaltsregeln für Gäste

1. Jeder Gast verpflichtet sich zu:

1) Einhaltung der Bestimmungen dieses Reglements und der Anweisungen des Vermieters oder des Pirat-Personals;

2) Pflege des angemieteten Wasserhauses und des Geländes;

3) Sicherung des Wasserhauses bei Verlassen durch Abschalten von Geräten, Licht, Schließen der Wasserhähne und Verriegeln der Fenster und Türen;

4) Aufbewahrung der Schlüssel vor unbefugtem Zugriff und sofortige Meldung bei Verlust oder Diebstahl;

5) Entsorgung aller Abfälle ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern;

6) sofortige Meldung verursachter Schäden an Personen oder Eigentum;

7) Parken nur auf ausgewiesenen Stellplätzen.

2. Auf dem Gelände des Pirat gilt:

1) Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr, Ausnahmen bei Veranstaltungen mit Bekanntgabe an der Rezeption;

2) Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter Aufsicht Erwachsener;

3) absolutes Rauchverbot, bei Verstoß eine Geldstrafe von 1.000,00 PLN;

4) Besuchszeiten von 8:00 bis 22:00 Uhr;

5) Verbot von offenem Feuer (Kerzen, Lampen, Feuerwerk etc.) sowie eigenen Elektro- und Gaskochern;

6) Tiere sind im mobilen Wasserhaus nicht erlaubt.

3. Der Vermieter stellt Bettwäsche bereit.

4. Untervermietung, Gebrauchsüberlassung oder Einladung zu Events bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 7 Haftung

1. Der Vermieter haftet weder rechtlich noch materiell für:

1) nicht von ihm verursachte Verletzungen oder Schäden am Eigentum der Gäste oder Diebstahl von Fahrzeugen und deren Inhalt sowie zurückgelassenen Gegenständen im mobilen Wasserhaus und auf dem Pirat-Gelände. Die Gäste sind verpflichtet, ihre Sachen vor Diebstahl und Beschädigung zu sichern, insbesondere durch Verschließen von Fenstern und Türen bei Verlassen des Wasserhauses;

2) vorübergehende Unannehmlichkeiten durch Versorgungsunterbrechungen (Wasser, Strom etc.);

3) verlorene oder zurückgelassene Gegenstände der Gäste auf dem Pirat-Gelände. Wurde Eigentum zurückgelassen, richtet sich das Vorgehen nach geltendem Fundrecht;

4) Folgen falscher Angaben bei der Buchung durch Buchenden oder Mieter gemäß § 2 Abs. 1.

2. Gäste haften für ihr eigenes Verhalten und das ihrer Besucher auf dem Pirat-Gelände für entstandene Schäden, auch bei fahrlässiger Verursachung.

3. Bei schwerem Verstoß gegen das Reglement kann der Vermieter den Aufenthalt des Gastes verkürzen und dessen sofortigen Verlassen des Pirat-Geländes verlangen, ohne Anspruch auf Entschädigung.

4. In diesen Fällen werden Mietgebühren nicht zurückerstattet.

5. Der Vermieter haftet nicht für Vertragsverletzungen aus Gründen höherer Gewalt.

6. Der Mieter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Für nicht geregelte Angelegenheiten gelten das Bürgerliche Gesetzbuch vom 23. April 1964 und andere allgemein gültige Rechtsvorschriften.

2. Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Reglement zu ändern, worüber der Mieter per Internet und E-Mail informiert wird. Änderungen treten 14 Tage nach Bekanntgabe in Kraft, sofern der Mieter nicht innerhalb dieser Frist Widerspruch einlegt.

3. Streitigkeiten zwischen Vermieter, Mieter und Gästen werden vom zuständigen ordentlichen Gericht entschieden.

4. Beschwerden wegen Nichterfüllung oder Mängeln sind binnen 3 Tagen nach Feststellung beim Vermieter schriftlich einzureichen, der innerhalb von 30 Arbeitstagen antwortet.

5. Der Vermieter ist Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten von Buchenden, Mietern und Gästen, die im Rahmen der Buchung und Unterkunft verarbeitet werden, gemäß der Informationsklausel.

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